Wohnungstausch in Wien – Unter welchen Bedingungen ist ein Tausch möglich?

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Wohnungstausch in Wien – Unter welchen Bedingungen ist ein Tausch möglich?

Einer der größten Immobilienverwalter Europas hat seinen Sitz in Wien. Er heißt „Wiener Wohnen“ und gehört zu 100 Prozent der Stadt. Wien hat, anders als deutsche Städte, nie Wohnungen verkauft, sondern immer neue Wohnungen gebaut.

Keine andere Stadt der Welt besitzt so viele Wohneinheiten wie Wien. Mehr als 100.000 Wohnungen in Wien gehören den Genossenschaften, die öffentlich gefördert werden. 

Die Wiener der Gemeindebauten müssen sich vor plötzlichen Mieterhöhungen oder Kündigungen nicht fürchten. Es werden hauptsächlich unbefristete Mietverträge abgeschlossen.

Doch auch in einer Stadt wie Wien ist ein Wohnungstausch ohne große Bedenken möglich.

Ob Gemeindewohnung, Genossenschaftswohnung, oder Mietwohnung: Wir erklären euch, unter welchen Bedingungen ein Tausch möglich ist.

Wohnungstausch in Wien ist gesetzlich geregelt

Der Wohnungstausch ist gesetzlich im § 13 des Mietrechtsgesetzes (MRG) mit aufgelistet. Zwei Mieter können gegenseitig den Vertrag übernehmen, wenn die folgenden Merkmale erfüllt sind:

Es ist wichtig, dass zwei Hauptmietverhältnisse vorliegen, die mindestens vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen wurden.

Beide Wohnungen müssen  im selben Gemeindegebiet liegen.

Es gibt  wichtige soziale, gesundheitliche oder berufliche Gründe, weshalb die Wohnung getauscht werden muss.

Beide Wohnungen entsprechen dem angemessenen Wohnbedürfnis des künftigen Mieters.

Wenn der Vermieter nicht zustimmt, können die Mieter einen Antrag für eine Zustimmung in einer  Schlichtungsstelle oder bei dem Bezirksgericht einreichen.

In der Gemeindewohnung

Die Mieter der Gemeindewohnungen in Wien können ihre Adresse wechseln, wenn sie bereits seit zwei Jahren Hauptmieter sind. Der Grund ist meist der Wunsch nach einer kleineren oder größeren Wohnfläche. Bei einem Wohnungstausch wird kein neuer Mietvertrag abgeschlossen, sondern der Tauschpartner tritt in ein bestehendes Mietrecht ein.

In der Genossenschaftswohnung

Grundsätzlich gilt der § 13 MRG auch für geförderte Objekte. Mieter einer Genossenschaftswohnung sollten immer einen Blick in ihren Vertrag werfen.

Wurde in dem Mietvertrag ein Präsentationsrecht vereinbart, können sie sich wechselseitig als Nachmieter vorschlagen. Gibt es keine Gründe, die dagegensprechen, wird die gemeinnützige Bauvereinigung nichts dagegen haben. In diesem Fall kommt es aber nicht zu einem Tausch, sondern jeweils zu einer Kündigung und einem neuen Vertrag. Natürlich können auch Mieter, die kein vertragliches Weitergaberecht haben, bei der Genossenschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Ob ein Wohnungswechsel möglich ist, entscheidet jedoch am Ende der Vorstand.

Wie du siehst, funktioniert Wohnungstausch in Wien wunderbar.

Quelle:  www.stadt-wien.at/immobilien-wohnen/gemeindewohnung-tauschen-wechseln-oder-zusammenlegen

Alle Tauschwohnungen in Wien findest du hier:

Tauschwohnungen in Wien

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.